In Deutschland verpflichtet das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Arbeitnehmern.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihr Unternehmen und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sifa Ihre Firma betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Dokumente zum rechtssicheren Nachweis aller erledigten als auch noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf zu decken.
Die Auswahl zwischen einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Beauftragung eines externen Anbieters erfordert eine gründliche Analyse.
Zwar haben interne Sifas den Nutzen der engen Vernetzung mit unternehmensinternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Sifa oft neue Einblicke und eine umfangreiche Betrachtungsweise auf die betriebliche Arbeitssicherheit.
Mit einem weitreichenden Fachwissen aus unterschiedlichen Sektoren und Erfahrungen aus verschiedenen Unternehmen, kann ein externer Anbieter umfassende, neuartige und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit bereitstellen.
Dies garantiert nicht nur einen Vorteil in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine objektive Begutachtung und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
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