Wir stellen Ihrem Unternehmen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren und zeitgleich rechtlich abgesichert sein können.
Fragen Sie noch heute Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit an!
In Deutschland verpflichtet das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Sifa betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Bevorzugung für eine interne Sicherheitsfachkraft oder einen externen Dienstleister erfordert eine sorgfältig abgewogene Abwägung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Kenntnis der betrieblichen Prozesse haben, kann eine externe Sifa oft eine frische Perspektive auf die Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens bringen.
Mit weitreichendem Know-how aus diversen Industriebereichen und erworbenen Erfahrungswerten vieler Firmen, kann ein Drittanbieter umfassende, zukunftsorientierte und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Arbeitssicherheit erreicht, sondern auch eine unparteiische Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsverfahren.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Fachgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Anfertigung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
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