Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zülpich

Benötigt mein Unternehmen überhaupt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sifa zu bestellen.

Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Mitarbeitern.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Dabei ist eine praxisnahe Durchführung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft in meinem Betrieb?

Die Sicherheitsfachkraft erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.

Dabei fertigt die SiFa das für Sie und Ihre Firma richtige Konzept zur Umgestaltung an die geltenden Vorschriften.

Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.

Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Ergänzung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.

Wie unterscheiden sich externe und interne Sifas?

Die Entscheidung zwischen einer internen Sifa und der Nutzung eines außerbetrieblichen Anbieters erfordert eine gründliche Untersuchung.

Zwar haben interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Vorteil der engen Vernetzung mit firmeninternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Sifa oft neue Einblicke und eine umfangreiche Betrachtungsweise auf die unternehmenseigene Arbeitssicherheit.

Mit einem umfangreichen Kenntnisspektrum aus diversen Branchen und Erfahrungen aus verschiedenen Firmen, kann ein externer Anbieter weitreichende, zukunftsorientierte und technologisch fortschrittliche Lösungen zur Arbeitssicherheit bereitstellen.

Dies gewährleistet nicht nur einen Nutzen in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine unvoreingenommene Untersuchung und Ratschläge zur Optimierung der internen Betriebsabläufe.

Wo finde ich eine Sicherheitsfachkraft in Zülpich?

Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.

Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unser Vertrieb beginnt sofort mit der Einschätzung Ihrer Firma.

Sollten uns Angaben fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.

Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.