In Deutschland verpflichtet das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber dazu, eine Sifa zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihres Betriebs kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sifa Ihren Betrieb betreut, erstellt sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller erfolgten sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihre Firma sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verbesserung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Die Bevorzugung für eine interne Sifa oder einen außerbetrieblichen Service erfordert eine genau überdachte Betrachtung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Verständnis der unternehmenseigenen Prozesse haben, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft eine innovative Perspektive auf die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebs bringen.
Mit weitreichendem Wissen aus verschiedenen Sektoren und angehäuften Praxiserfahrungen vieler Firmen, kann ein Drittanbieter umfassende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Arbeitssicherheit erzeugt, sondern auch eine unvoreingenommene Auswertung und Beratung zur Optimierung der internen Betriebsverfahren.
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