Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist realistische Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihren Betrieb und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Präferenz für eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen außerbetrieblichen Dienstleister erfordert eine sorgfältig abgewogene Betrachtung.
Während interne Sicherheitsfachkräfte sicherlich eine tiefe Erfahrung der betrieblichen Prozesse haben, kann eine externe Sifa oft eine innovative Perspektive auf die Sicherheitsaspekte des Betriebs bringen.
Mit umfangreichem Fachwissen aus diversen Industriebereichen und erworbenen Praxiserfahrungen vieler Firmen, kann ein externer Dienstleister umfassende, fortschrittliche und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Lösungen zur Arbeitssicherheit liefern.
So wird nicht nur ein Vorteil in Sachen Arbeitssicherheit erreicht, sondern auch eine unparteiische Analyse und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Fachgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Fertigstellung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden