Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Neukirchen-Vluyn

Muss man eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.

Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Unternehmens und Ihren Arbeitnehmern.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Dabei ist eine realistische Umsetzung wichtig, um Sicherheit und Effektivität zu verbinden.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft in meinem Unternehmen?

Die Sicherheitsfachkraft plant die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Dabei erstellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit das für Sie und Ihren Betrieb richtige Konzept zur Umsetzung an die geltenden Vorschriften.

Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.

Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Erweiterung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um das bestehende Konzept zu erweitern und zu verbessern.

Wie unterscheiden sich externe und interne Fachkräfte für Sicherheit?

Die Wahl zwischen einer internen Sicherheitsfachkraft und der Beauftragung eines externen Anbieters erfordert eine gründliche Analyse.

Zwar haben interne Sicherheitsfachkräfte den Nutzen der engen Vernetzung mit unternehmensinternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Sifa oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Sichtweise auf die betriebliche Arbeitssicherheit.

Mit einem breiten Wissensspektrum aus unterschiedlichen Sektoren und Erfahrungen aus verschiedenen Unternehmen, kann ein Drittanbieter umfassende, neuartige und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Lösungen zur Arbeitssicherheit bereitstellen.

Dies ermöglicht nicht nur einen Mehrwert in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine objektive Begutachtung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.

Wo finde ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Neukirchen-Vluyn?

Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.

Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Einschätzung Ihres Unternehmens.

Sollten uns Daten fehlen, um Ihnen ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Angebot haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.

Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin und Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.