Jessen (Elster): Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.

Diese Pflicht beschützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.

Die Pflicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.

Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.

Welche Funktion hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in ?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs

Die SiFa betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.

Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.

Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.

Unterschiede zwischen externer und interner Sifa

Es ist eine tiefgehende Überlegung vonnöten, ob eine interne Sicherheitsfachkraft oder ein außerbetrieblicher Anbieter die passende Entscheidung ist.

Interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind eng mit den betrieblichen Prozessen verknüpft, aber eine externe Sicherheitsfachkraft kann oft einen frischen Blickwinkel und eine breitere Perspektive in die unternehmenseigene Sicherheitslandschaft einbringen.

Ein externer Anbieter, mit seiner weitgefächerten Expertise aus unterschiedlichen Sektoren und der gesammelten Erfahrung aus diversen Unternehmen, kann umfassende, innovative und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen anbieten.

Dies sichert nicht nur einen klaren Nutzen in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unvoreingenommene Untersuchung und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.

Jessen (Elster): Jetzt einfach eine Sifa finden

Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.

Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.

Nach der Bearbeitung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Fachgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.