Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen.
Diese Pflicht schützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist realistische Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Betriebs
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihren Betrieb und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine gründliche Betrachtung vonnöten, ob eine interne Sifa oder ein externer Dienstleister die richtige Option ist.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind eng mit den firmeninternen Prozessen verknüpft, aber eine externe Sifa kann oft einen innovativen Blick und eine weitreichende Betrachtungsweise in die firmeneigene Sicherheitskultur einbringen.
Ein externer Dienstleister, mit seiner umfangreichen Expertise aus diversen Branchen und der angehäuften Erkenntnisse aus vielfältigen Betrieben, kann weitreichende, zukunftsorientierte und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte anbieten.
Dies gewährleistet nicht nur einen deutlichen Nutzen in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unparteiische Untersuchung und Beratung zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Fertigstellung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Fachgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden