In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Sicherheitsfachkräfte sind unabdingbar, um Ihre Firma und Ihren Mitarbeiter zu schützen und ein gesundes, sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Am wichtigsten dabei sind arbeitsorientierte Durchführungen, die Sicherheit und Effektivität miteinander verbinden.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht Ihre Firma und plant die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
In dieser Zeit unterstützt Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umgestaltung der erforderlichen zur Sicherung Ihres Arbeitsschutzes.
Dazu gehören auch die Anfertigung der nötigen Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplänen und Dokumenten.
Bei großen Unternehmen können schon vorhandene Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch externe Sicherheitsfachkräfte verstärkt werden, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.
Es gilt, eine genaue Option zwischen der Beschäftigung einer internen Sicherheitsfachkraft und dem Gebrauch eines außerbetrieblichen Services zu fällen.
Interne Sifas sind sicherlich eng mit den Firmenprozessen verwoben, aber eine externe Sicherheitsfachkraft bringt oft eine frische Sicht und weitreichende Betrachtung auf das Thema betriebliche Sicherheit.
In Anbetracht ihres umfassenden Fachwissens aus diversen Sektoren und der Erfahrungswerte aus diversen Betrieben, sind externe Anbieter in der Lage, ganzheitliche, neuartige und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitskonzepte anzubieten.
Dies liefert einen erheblichen Mehrwert für die Arbeitssicherheit und erlaubt eine objektive Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
Sie können unseren Einsatzzeitenrechner nutzen, um vorab eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie viel Betreuung Ihr Betrieb bedarf. Alternativ können Sie natürlich auch direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach das Schnellkontaktformular am unteren Ende dieser Internetseite.
Ihre Anfrage erreicht uns direkt und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Anfertigung Ihres persönlichen Angebots.
Wenn uns für die Erstellung Ihres Angebots noch Informationen fehlen, kontaktieren wir Sie direkt, um perfekt auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können.
Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, können Sie es jederzeit annehmen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Sollten Sie ein persönliches Fachgespräch wünschen oder Fragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichen.
Stellen Sie jetzt Ihre Schnellanfrage in 60 Sekunden