Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Dabei ist eine arbeitsorientierte Planung wichtig, um Gesundheit und Effektivität zu verbinden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit managt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
Dabei schafft die SiFa das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umsetzung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Arbeitsqualität.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch zur Ergänzung von internen Fachkräften für Arbeitssicherheit gebucht werden, um das bestehende Konzept zu erweitern und zu verbessern.
Die Bevorzugung für eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen außerbetrieblichen Dienstleister erfordert eine wohlüberlegte Abwägung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Erfahrung der internen Abläufe haben, kann eine externe Sicherheitsfachkraft oft eine frische Betrachtung auf die Sicherheitsaspekte des Betriebs bringen.
Mit weitreichendem Fachwissen aus unterschiedlichen Industriebereichen und gesammelten Erfahrungswerten zahlreicher Firmen, kann ein externer Anbieter umfassende, zukunftsorientierte und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Arbeitssicherheit geschaffen, sondern auch eine unparteiische Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Website oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage direkt und unser Vertrieb beginnt direkt mit der Einschätzung Ihres Unternehmens.
Sollten uns Informationen fehlen, um Ihnen ein auf Ihre Firma zugeschnittenes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Angebot haben oder ein telefonisches Fachgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzuschicken damit wir mit der Betreuung im Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Brandschutz in Ihrem Betrieb beginnen können.
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