Bundesweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht bewahrt täglich viele Mitarbeiter vor Unfällen.
Die Gesetzesbasis besteht aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die Sifa betreut Ihr Unternehmen und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Es ist eine genaue Überlegung notwendig, ob eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein außerbetrieblicher Service die passende Wahl ist.
Interne Sifas sind eng mit den betrieblichen Prozessen verknüpft, aber eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann oft einen innovativen Einblick und eine breitere Sichtweise in die firmeneigene Sicherheitslandschaft einbringen.
Ein Drittanbieter, mit seiner weitgefächerten Kenntnis aus verschiedenen Branchen und der erworbenen Erfahrung aus zahlreichen Betrieben, kann umfassende, innovative und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitslösungen anbieten.
Dies stellt sicher nicht nur einen klaren Mehrwert in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unparteiische Begutachtung und Beratung zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse perfekt zugeschnitten ist.
Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Fachgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.
Nach der Anfertigung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.
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