Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht beschützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Dabei ist eine praxisnahe Durchführung wichtig, um Sicherheit und Produktivität zu verbinden.
Die Sicherheitsfachkraft erkennt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Dabei fertigt die Sifa das für Sie und Ihr Unternehmen richtige Konzept zur Umsetzung an die geltenden Vorschriften.
Darunter fällt auch die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und Protokollen zur Verbesserung der Sicherheitsqualität.
Die Sicherheitsfachkraft kann auch zur Erweiterung von internen Sicherheitsfachkräften gebucht werden, um die bestehende Planung zu erweitern und zu verbessern.
Es ist eine tiefgehende Analyse notwendig, ob eine interne Sicherheitsfachkraft oder ein externer Service die richtige Entscheidung ist.
Interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind eng mit den unternehmensinternen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sicherheitsfachkraft kann oft einen innovativen Einblick und eine weitreichende Perspektive in die firmeneigene Sicherheitskultur einbringen.
Ein externer Anbieter, mit seiner breiten Kenntnis aus unterschiedlichen Branchen und der erworbenen Erkenntnisse aus diversen Betrieben, kann weitreichende, zukunftsorientierte und technisch aktuelle Sicherheitskonzepte anbieten.
Dies sichert nicht nur einen signifikanten Mehrwert in der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch eine unparteiische Analyse und Beratung zur Verbesserung der internen Betriebsabläufe.
Das ist ganz einfach! Entweder nutzen Sie unser Schnellkontaktformular am Ende dieser Internetseite oder den Einsatzzeitenrechner, wenn Sie vorab eine Einschätzung haben möchten, wie viele Stunden für Ihren Betrieb notwendig sind.
Wir erhalten Ihre Anfrage sofort und unsere Mitarbeiter beginnen sofort mit der Einschätzung Ihres Unternehmens.
Sollten uns Angaben fehlen, um Ihnen ein auf Ihren Betrieb angepasstes Angebot zu erstellen, kontaktieren wir Sie direkt per E-Mail oder Telefon. Natürlich können Sie uns jederzeit erreichen, sollten Sie Rückfragen zum Vertrag haben oder ein telefonisches Beratungsgespräch wünschen.
Sobald Sie das Angebot erhalten haben, können Sie sich jederzeit entscheiden, es wahrzunehmen, zu unterschreiben und an uns zurückzusenden damit wir mit der Betreuung für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin oder Brandschutz in Ihrem Unternehmen beginnen können.
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