Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, eine Sifa zu bestellen.
Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihrer Firma und Ihren Mitarbeitern.
Bereits ab dem ersten Arbeitnehmer muss eine Sifa schriftlich bestellt werden.
Wichtig ist dabei eine betriebsorientierte und praktische Umsetzung der theoretischen Vorgaben.
Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts Ihrer Firma kommt die Sicherheitsfachkraft in Ihre Firma und zeigt Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben auf.
Während die Sicherheitsfachkraft Ihre Firma betreut, erarbeitet sie unter anderem alle nötigen Unterlagen zum rechtssicheren Nachweis aller unternommenen sowie noch erforderlichen Maßnahmen.
Dabei sind vorwiegend die Fertigstellung von Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsmittelprüfungen sowie Brandschutzpläne und Vorsorgeuntersuchungen wichtig, um Ihren Betrieb sicherer und gesünder zu machen.
Auch zur Verstärkung von internen Sicherheitsfachkräften kann eine externe Sicherheitsfachkraft eingesetzt werden, um einen Mehrbedarf abzudecken.
Die Auswahl zwischen einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Beauftragung eines außerbetrieblichen Services erfordert eine umfassende Analyse.
Zwar haben interne Sifas den Vorteil der engen Vernetzung mit betrieblichen Prozessen, jedoch bietet eine externe Sicherheitsfachkraft oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Sichtweise auf die unternehmenseigene Arbeitssicherheit.
Mit einem weitreichenden Fachwissen aus unterschiedlichen Industriebereichen und Praxiswissen aus zahlreichen Unternehmen, kann ein Drittanbieter weitreichende, zukunftsorientierte und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitskonzepte bereitstellen.
Dies garantiert nicht nur einen Vorteil in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine unparteiische Analyse und Beratung zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.
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