Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Pflicht schützt täglich viele Arbeitnehmer vor Unfällen.
Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist realistische Umsetzung von größter Wichtigkeit.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihren Betrieb und erarbeitet selbstständig alle nötigen Dokumente und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu wahren.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu gewährleisten.
Es ist eine gründliche Betrachtung notwendig, ob eine interne Sicherheitsfachkraft oder ein externer Anbieter die richtige Wahl ist.
Interne Sicherheitsfachkräfte sind eng mit den firmeninternen Abläufen verknüpft, aber eine externe Sicherheitsfachkraft kann oft einen frischen Blickwinkel und eine weitreichende Sichtweise in die unternehmenseigene Sicherheitslandschaft einbringen.
Ein externer Dienstleister, mit seiner umfangreichen Kenntnis aus unterschiedlichen Sektoren und der gesammelten Erkenntnisse aus zahlreichen Unternehmen, kann umfassende, innovative und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte anbieten.
Dies gewährleistet nicht nur einen deutlichen Mehrwert in der Arbeitssicherheit, sondern auch eine unvoreingenommene Begutachtung und Beratung zur Optimierung der internen Unternehmensprozesse.
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