Bedburg-Hau: Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

Deutschlandweit gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verpflichtet Unternehmen dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Die Vorgaben dienen dem Schutz Ihres Betriebs und Ihren Arbeitnehmern.

Relevante Gesetze sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.

Hierbei ist praxisnahe Umsetzung von größter Wichtigkeit.

Was macht eine Sicherheitsfachkraft in meinem Unternehmen?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und verbessert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens

Die Sicherheitsfachkraft betreut Ihr Unternehmen und erarbeitet selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.

Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihres Betriebes zu wahren.

Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Sicherheitsfachkraft als Ergänzung zur vorhandenen Fachkraft zu bestellen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.

Unterschiede zwischen externer und interner Sifa

Die Entscheidung zwischen einer internen Sicherheitsfachkraft und der Inanspruchnahme eines außerbetrieblichen Services erfordert eine tiefgreifende Untersuchung.

Zwar haben interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Nutzen der engen Vernetzung mit firmeninternen Abläufen, jedoch bietet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft neue Perspektiven und eine umfangreiche Sichtweise auf die unternehmenseigene Sicherheitskultur.

Mit einem umfangreichen Wissensspektrum aus verschiedenen Branchen und Praxiswissen aus vielen Firmen, kann ein externer Anbieter ganzheitliche, innovative und auf dem neuesten Stand der Technik basierende Sicherheitskonzepte bereitstellen.

Dies gewährleistet nicht nur einen Mehrwert in Bezug auf Arbeitssicherheit, sondern auch eine unvoreingenommene Untersuchung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Geschäftsprozesse.

Wo finde ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Bedburg-Hau?

Wir beraten Sie gerne individuell. Erreichen Sie uns unkompliziert über das Schnellkontaktformular am Ende dieser Seite oder rufen Sie uns an.

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erstellen unsere Mitarbeiter Ihr persönliches Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnitten ist.

Sollten noch Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot offen sein oder Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten erreichen.

Nach der Bearbeitung Ihres personalisierten Angebots haben Sie die Möglichkeit dies jederzeit anzunehmen oder bei offenen Fragen oder Änderungswünschen ein persönliches Fachgespräch mit Ihrem betreuenden Mitarbeiter zu führen.