In Deutschland verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber dazu, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Nur so kann jedem Arbeitnehmer ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Die Sifa-Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Hierbei ist arbeitsorientierte Umsetzung von größter Relevanz.
Eine Sicherheitsfachkraft bewertet und optimiert das Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Ihre Firma und erstellt selbstständig alle nötigen Unterlagen und erhält so zu jeder Zeit die Rechtssicherheit.
Ebenso werden Protokolle, Gefährdungsbeurteilungen sowie Brandschutzpläne erstellt, um die Sicherheit Ihrer Firma zu verbessern.
Eventuell ist es bei großen Unternehmen sinnvoll, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Ergänzung zur bestehenden Fachkraft zu bestellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter optimal zu wahren.
Die Bevorzugung für eine interne Sifa oder einen außerbetrieblichen Dienstleister erfordert eine genau überdachte Entscheidung.
Während interne Sifas sicherlich eine tiefe Verständnis der internen Prozesse haben, kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oft eine neue Perspektive auf die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebs bringen.
Mit weitreichendem Wissen aus unterschiedlichen Industriebereichen und angehäuften Erfahrungen vieler Firmen, kann ein externer Anbieter weitreichende, fortschrittliche und technologisch fortschrittliche Sicherheitskonzepte liefern.
So wird nicht nur ein Mehrwert in Sachen Arbeitssicherheit geschaffen, sondern auch eine unparteiische Untersuchung und Ratschläge zur Verbesserung der internen Unternehmensprozesse.
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